Schulordnung

 I. Meinungsfreiheit

  1. Unsere Schule wird von Schülerinnen/Schülern unterschiedlicher Nationen und Konfessionen besucht. Mitunter kannst du Verhalten und Reaktionen deiner Mitschüler/innen nicht verstehen. Das bedeutet dann aber nicht, dass deine Meinung unbedingt die richtige ist. Unterlasse alles, was das Empfinden deiner Mitschüler/innen verletzen könnte; du willst schließlich auch nicht gekränkt werden.
  2. Konflikte gehören zur Gemeinschaft. Lerne, mit Konflikten angemessen umzugehen Du hast das Recht, dich zu beschweren, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst. Allerdings solltest du das in angemessener Form und nicht mitten im Unterricht tun.
  3. Bevor du dich bei der Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer, beim Vertrauenslehrer/in oder der Schulleitung beschwerst, versuche, den Konflikt selbst friedlich zu regeln. Dabei kann dir eine Schülerin/ein Schüler deines Vertrauens helfen. Du kannst dich auch an eine Streitschlichterin/ein Streitschlichter oder an unsere Sozialarbeiterinnen wenden.

 II. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

  1. Verhalte dich deinen Mitmenschen (Schülern, Lehrern, Eltern, Schulpersonal) gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit sollten für dich zur Selbstverständlichkeit gehören. Beschimpfungen, Belästigungen, Drohungen – erst recht körperliche Gewalt – haben in unserer Schule nichts zu suchen.
  2. Ohne ausdrückliche Genehmigung darf auf dem gesamten Schulgelände weder fotografiert noch gefilmt werden.
  3. Alle Mobiltelefone, Musikabspielgeräte, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und sonstige elektronischen Geräte müssen vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und sicher verwahrt werden. Jede Benutzung ist verboten, es sei denn, dass sie von einer Lehrperson ausdrücklich erlaubt wird.
  4. Das Mitbringen von Waffen, Messern, Feuerwerkskörpern und Spraydosen ist verboten.
  5. Auf dem Schulgelände und im Schulbus gilt ein allgemeines Alkohol- und Nikotinverbot. Das Rauchen gefährdet deine Gesundheit und die deiner Mitschüler.
  1. Das Trinken von Energydrinks ist ebenfalls untersagt.
  2. Das Verzehren von „Körnerfutter“ oder Chips ist nicht erwünscht, damit das Schulgebäude sauber bleibt.
  3. Das Mitführen oder der Konsum von Drogen führt zu sofortigen Ordnungsmaßnahmen und wird zur Anzeige gebracht.

 III. Teilnahme am Unterricht

  1. Vor der ersten Stunde sowie nach den großen Pausen wartest du an einem festgelegten Standort im Forum, bis dein/e unterrichtende/r Lehrer/in dich abholt.
  2. Unser gemeinsames Ziel ist es, jeder Schülerin/jedem Schüler einen Abschluss zu ermöglichen. Achte deshalb darauf, dass du stets pünktlich und arbeitsbereit zu Beginn des Unterrichtes auf deinem Platz sitzt. Arbeitsbereit bedeutet, dass nur dein Arbeitsmaterial auf dem Tisch liegt. Handys, Kopfhörer und sonstige elektronische Geräte befinden sich in der Schultasche.
  3. Kaugummikauen ist während des Unterrichtes grundsätzlich verboten.
  4. Das Tragen jeglicher Kopfbedeckungen ist während des Unterrichtes nicht gestattet.
  5. Die Schule ist ein Arbeitsort. Jogginghosen, Hotpants, Muskelshirts, bauchfreie Tops oder ähnliche Freizeitbekleidungen sind daher nicht angemessen und unerwünscht.
  6. Vermeide Unterrichtsstörungen (in die Klasse rufen, Gegenstände werfen, aufstehen, …). Du gefährdest sonst nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den deiner Mitschüler/innen.
  7. In den 5-Minuten-Pausen und während des Unterrichtes ist das Aufsuchen der Toiletten untersagt.
  8. In den 5-Minuten-Pausen bleibst du in deinem Klassenraum, sofern dein Stundenplan keinen Raumwechsel vorsieht.
  9. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Wenn du erkrankst, sorge dafür, dass die Schule sofort benachrichtigt wird. Außerdem muss spätestens am zweiten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
  10. Am letzten Tag vor den Schulferien bzw. am ersten Schultag nach den Ferien muss bei Erkrankung ein ärztliches Attest vorliegen.
  11. Bei allen anderen Gründen müssen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
  12. Vom Sportunterricht kannst du für einen längeren Zeitraum nur durch eine ärztliche Bescheinigung befreit werden.
  13. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule. Da du während der Unterrichtszeit außerhalb der Schule nicht versichert bist, darfst du das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrerin/ eines Lehrers verlassen. 
  14. Du bist für die von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien und ausgeliehenen Bücher verantwortlich. Behandle sie sorgsam. Erforderliches Arbeitsmaterial ist rechtzeitig anzuschaffen und mitzubringen.
  15. Den Anordnungen des Schulbusfahrers und der Busbegleiterinnen/Busbegleiter musst du auf jeden Fall Folge leisten.

 IV.  Verhalten in den Gebäuden und auf dem Schulhof

  1. Alle Einrichtungen der Schule – Räume, Geräte, Möbel, Material, Bücher – sind für dich und deine Mitschüler/innen da. Ihre Anschaffung hat sehr viel Geld gekostet. Wenn du sie beschädigst oder zerstörst, musst du für die Kosten von Reinigung, Reparatur oder Neuanschaffung aufkommen.
  2. Solltest du einen Schaden an Einrichtungen oder Mobiliar entdecken, melde dies bitte umgehend dem Hausmeister oder einem/r Lehrer/in, damit der Schaden schnell behoben werden kann.
  3. Sorge dafür, dass Klassen- und Fachräume sauber und ordentlich verlassen werden (Tische gerade, Stühle hoch, Papier und Abfälle im Papierkorb). Du erleichterst dem Reinigungspersonal die – ohnehin nicht leichte – Arbeit.
  4. Wegen der hohen Verletzungsgefahr ist das Werfen von Gegenständen, insbesondere von Dosen oder Schneebällen, das Zünden von Feuerwerkskörpern und das Mitbringen von Glasflaschen untersagt. Das Mitführen von Waffen aller Art ist selbstverständlich verboten.
  5. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit untersagt. Gesprächstermine können über das Sekretariat vereinbart werden.
  6. Den Bürotrakt und das Lehrerzimmer darfst du nur in Notfällen aufsuchen oder wenn du im Sekretariat etwas zu erledigen hast.
  7. Der Schulleiter und die stellvertretende Schulleiterin üben das Hausrecht aus.

 

Verstöße gegen die Schulordnung werden konsequent geahndet. Darüber hinaus kommen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung.

Erklärung des Schülers/ der Schülerin:

Ich habe die Regeln gelesen und verstanden. Ich werde mich bemühen, diese einzuhalten, und bin darüber informiert, dass Verstöße gegen diese Regeln entsprechende Sanktionen (bei strafrechtlichen Verstößen auch Anzeige bei der Polizei) zur Folge haben werden.

Erklärung des/der Erziehungsberechtigten:

 

Ich werde meinem Kind bei der Einhaltung dieser Regeln hilfreich zur Seite stehen

 

Diese Schulordnung ist gültig ab dem Schuljahr 2024/25

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